Ausländische Ärzte für Praxen, Kommunen & Kliniken

Innere Medizin

Fachärzte für Innere Medizin

Damit ein Arzt sich als "Facharzt für Innere Medizin" bzw. Internist bezeichnen darf, muss eine 60 Monate (5 Jahre) dauernde Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte mit einer bestimmten Weiterbildungsordnung absolviert werden. Diese Weiterbildungsordnung bestimmen dabei die jeweiligen Landesärztekammern.

Darüber hinaus besteht hierzulande die Option, einen Schwerpunkt zu wählen. Jede Weiterbildung wird mit einer mündlichen Prüfung beendet. Zusätzlich können die einzelnen Weiterbildungsordnungen von Kammerbezirk zu Kammerbezirk variieren, da in Deutschland die Ausildungshoheiten den jeweiligen Ärztekammern unterliegen.

In Deutschland ist es möglich, neben der Wahl eines Schwerpunkts verschiedene Zusatzqualifikationen zu erwerben. Das können z.B. Qualifikationen für Notfallmedizin oder Infektiologie sein.

Nach der bestehenden Weiterbildungsordnung gibt es für die Innere Medizin folgende Facharztbezeichnungen:

  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin (u.a. hausärztliche Internisten)
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie (u.a. als Lungenfacharzt)
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie

(Informationsquelle: www.wikipedia.de)