Psychiatrie & Psychotherapie
Der Schwerpunkt der Psychotherapie ...
... ist die Feststellung, Heilung oder Linderung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Davon zu unterscheiden ist die Beratende Psychologie, die sich mit allgemeinen Problemen der Lebensführung befasst. Die Zulassung zur beruflichen Ausübung von Psychotherapie ist international unterschiedlich geregelt. Eine gesetzliche Regelung gibt es innerhalb der EU nur in elf von 28 Staaten.
Das Psychotherapeutengesetz regelt,
wer heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ausüben darf. Unter das Psychotherapeutengesetz fällt somit nicht Psychotherapie, die von Psychologen oder Heilpraktikern im Rahmen des Heilpraktikergesetzes durchgeführt wird.
Psychotherapie, die unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeut angewendet werden darf, ist „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Berechtigt zur Ausübung von Psychotherapie im Sinne der Heilkunde sind:
(Informationsquelle: www.wikipedia.de)
- ärztliche Psychotherapeuten (Ärzte mit psychotherapeutischer Weiterbildung)
- Heilpraktiker für Psychotherapie (Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie)
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Psychologische Psychotherapeuten (Diplom- bzw. Master Psychologen mit psychotherapeutischer Weiterbildung und Approbation)